Medizinische Leitlinien haben die Aufgabe, Ärzte bei der Behandlung ihrer Patienten zu unterstützen. Sie geben auf der Grundlage von Studien Empfehlungen, wie bei einer bestimmten Erkrankung oder einem Störungsbild (z. B. eine ADHS) eine Diagnose gestellt und eine sinnvolle Behandlung ausgewählt werden kann. Sie sind jedoch rechtlich nicht bindend.
Zur Diagnose/Behandlung einer ADHS gibt es aktuell eine sogenannte S3-Leitlinie. Im Gegensatz zu bspw. einer S1-Leitlinie, die „nur“ einen informellen Konsens formuliert, hat eine S3-Leitlinie eine systematische Entwicklung durchlaufen (Logik-, Entscheidungs- und Outcome-Analyse, Bewertung der Relevanz wissenschaftlicher Studien und regelmäßige Überprüfung) und somit eine hohe Aussagekraft.
Der Animationsfilm zeigt, wie der Botenstoff Dopamin in den Synapsen des Gehirns freigesetzt wird und wie der Wirkstoff Methylphenidat hier ansetzt, um der niedrigen Dopamin-Konzentration bei einer ADHS entgegenzuwirken.
Eine Studie belegt, dass die medikamentöse ADHS-Therapie bei Erwachsenen bessere Erfolge erzielt als reine Psychotherapie.
Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützte COMPAS-Studie verglich dabei die Gabe von Medikamenten mit und ohne Gruppenpsychotherapie gegenüber nicht medikamentösen Therapien.3